Verlängerung Arbeitslosengeld I / Zwangsverrentung


Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

nachdem nunmehr auch der Bundesrat sowohl der Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I als auch der so genannten 58er-Regelung zugestimmt hat und die Anweisung der Bundesagentur für Arbeit das Verfahren abgeklärt hat, ergibt sich folgendes Bild:

 

1.Verlängerung Arbeitslosengeld I

 

Der Deutsche Bundestag hat im Januar 2008 die längere Zahlung von Arbeitslosengeld I an ältere Arbeitnehmer/innen beschlossen. Der Bundesrat hat der Gesetzesänderung im Februar 2008 zugestimmt. Das Gesetz wird in Kürze verkündet.

 

Es tritt in wesentlichen Teilen rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.

 

1. 2.     Es gilt nun folgende Staffel der Anspruchdauer:
 

nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens ...  Monaten

und nach Vollendung des

...     Lebensjahres

... Monate Anspruch

12

 

 6

16

 

 8

20

 

10

24

 

12

30

50.

15

36

55.

18

48

58.

24

 

1. 3.    Zur Bestimmung der Anspruchsdauer wird die Rahmenfrist um 3 Jahre erweitert.

 

1. 4.    Neu ist weiterhin, dass sich die Dauer eines neu erworbenen Anspruchs auf

Arbeitslosengeld um die noch nicht erschöpfte Dauer des bisherigen Anspruches bis zum Erreichen der Höchstdauer verlängert, wenn nach Entstehung des erloschenen Anspruchs nicht fünf Jahre verstrichen sind.

 

1. 5.   Übergangsregelungen gibt es für vor dem 01.01.2008 entstandenen Neuansprüche

           nach folgenden Vorgaben (wir zitieren die BA):

            „Arbeitslose,

·         die vor dem 01.01.2008 das 50. Lebensjahr vollendet haben und

·         die mit Ablauf des 31.12.2007 noch eines Restanspruch auf Arbeitslosengeld hatten und

·         denen zuletzt die Höchstanspruchsdauer für die jeweilige Altersgruppe bewilligt wurde, wird ohne Prüfung von Versicherungszeiten die Anspruchsdauer rückwirkend auf 15 Monate erhöht.

Bei Arbeitslosen, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, wird unter gleichen Voraussetzungen die Anspruchsdauer auf 24 Monate erhöht.

 

            Beispiel 1:

            Anspruchsentstehung 01.03.2006, Alter zum Zeitpunkt Anspruchsentstehung:

49 Jahre, bewilligte Anspruchsdauer 180 Tage, Restanspruch ist noch vorhanden

à Übergangsregelung findet keine Anwendung, da für die Altersgruppe „bis 55 Jahre“ zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung nicht die Höchstanspruchsdauer von 360 Tagen bewilligt wurde.

 

            Beispiel 2:

            Anspruchentstehung 01.03.2006, Alter zum Zeitpunkt Anspruchsentstehung:

49 Jahre, bewilligte Anspruchsdauer 360 Tage, Restanspruch ist noch vorhanden

à Übergangsregelung findet Anwendung, da für die Altersgruppe „bis 55 Jahre“ zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung die Höchstanspruchsdauer von 360 Tagen bewilligt wurde. Neue Anspruchsdauer ab 01.03.2006 auf Grund der Übergangsregelung 450 Tage.

 

            Beispiel 3:

            Anspruchsentstehung 01.03.2006, Alter zum Zeitpunkt Anspruchsentstehung:

57 Jahre, bewilligte Anspruchsdauer 360 Tage, Restanspruch ist noch vorhanden

à Übergangsregelung findet keine Anwendung, da für die Altersgruppe „nach Vollendung 55. Lebensjahr“ zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung nicht die Höchstanspruchsdauer von 540 Tagen bewilligt wurde.

 

            Beispiel 4:

            Anspruchsentstehung 01.03.2006, Alter zum Zeitpunkt Anspruchsentstehung:

49 Jahre, bewilligte Anspruchsdauer 360 Tage, Restanspruch ist nicht mehr vorhanden à Übergangsregelung findet keine Anwendung, da mit Ablauf des 31.12.2007 kein Restanspruch auf Arbeitslosengeld mehr vorhanden war.

 

In den positiv geprüften Fällen wird die Verlängerung veranlasst.“

 

2.         58er-Regelung

 

Die 58er-Regelung hat es älteren Arbeitslosen bis Ende 2007 ermöglicht, bis zum Renteneintritt Arbeitslosengeld II zu beziehen, ohne dass sie deswegen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mussten.

 

Nach Auslaufen dieser Regelung drohte eine Zwangsverrentung.


Nach der nunmehr gefundenen Neuregelung können Empfänger von Arbeitslosengeld II erst mit 63 Jahren, auch gegen ihren Willen in Rente geschickt werden. Damit verbunden sind

lebenslange Abschläge von der Rente bis zu 7,2 Prozent.

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

weitere Informationen über die Durchführungen bei den Agenturen für Arbeit können unter folgenden Link bezogen werden:

 

http://www.arbeitsagentur.de/nn_164878/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Weisungen/
Arbeitslosengeld-I/Arbeitslosengeld-I-Nav.html

 

 

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Aktualisiert  am Samstag, 29 August 2009

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