Berufsausbildungsbeihilfe und weitere Geldquellen

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Viele Azubis mit eigener Wohnung haben Anspruch darauf. Mit Baby steigen die Chancen auf Mietzuschuss. Aber Achtung: Wohngeld wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem es beantragt wurde – nie rückwirkend. Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung.

• Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) gewährt die Agentur für Arbeit gering verdienenden Azubis über 18. Wenn sie selbst ein Kind haben, erhalten BAB auch jüngere Azubis. Die Berechnung der BAB-Höhe ist kompliziert, die Bearbeitung dauert lange. Auf jeden Fall einen Antrag stellen und abwarten. In manchen Fällen entsteht der Anspruch erst mit der Geburt eines Kindes. Wer BAB-Anspruch hat, kann zusätzlich 130 Euro für Kinderbetreuungskosten bekommen.

• Arbeitslosengeld II (ALG II): Ab 2005 haben eventuell auch Auszubildende Anspruch auf diese neue Leistung. Nämlich dann, wenn sie jünger als 18 Jahre alt sind und noch zu Hause wohnen. Der Anspruch ist dabei auch abhängig vom Einkommen der Eltern. Zudem können die (Ehe-)Partner von Azubis ALG II beantragen, vorausgesetzt, beide leben zusammen und das Familieneinkommen ist nur gering. Es gilt: Eventuell entsteht ein Anspruch auf ALG II (und auf einen Zuschuss zur Miete) mit der Geburt des Kindes.

Elternzeit

Nicht nur junge Mütter wie Eva Hartzich, auch berufstätige Väter oder junge Männer in Ausbildung dürfen eine Pause einlegen, um sich ihrem Kind zu widmen. Väter und Mütter haben nach der Geburt einen gesetzlichen Anspruch auf „Elternzeit“. Bis zu drei Jahre Pause pro Kind sind insgesamt möglich. Nach der Babypause kann die Ausbildung fortgesetzt werden. Bei einer Schwangerschaft ist deshalb niemand genötigt, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben.

Mit der Elternzeit können sich Vater und Mutter abwechseln, also wechselweise eine bestimmte Auszeit zur Kinderbetreuung beanspruchen – mit finanzieller Unterstützung durch den Staat.


Erziehungsgeld

Wer ein Jahr Elternzeit nimmt, erhält monatlich bis zu 450 Euro Erziehungsgeld. Wird die Babypause auf zwei Jahre gestreckt, beträgt das Erziehungsgeld maximal 300 Euro pro Monat. Beim Erziehungsgeld gelten allerdings Einkommensgrenzen: Wenn der (Ehe-)Partner zu viel verdient, fließt weniger oder gar kein Geld. In manchen Bundesländern, zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg, schließt sich an das Bundes-Erziehungsgeld noch ein Landes-Erziehungsgeld an.

Erziehungsgeld ist auch deshalb sehr attraktiv, weil es andere staatliche Hilfen nicht ersetzt, sondern ergänzt. Es hat also keine Auswirkungen zum Beispiel auf den Anspruch auf Wohngeld oder auf das neue Arbeitslosengeld II (ab 2005). Ebenso wichtig zu wissen: Das Erziehungsgeld kann noch sechs Monate nach der Geburt rückwirkend bei der Erziehungsgeldstelle beantragt werden. Für die Elternzeit aber, also für die Auszeit beim Arbeitgeber, muss sich die Schwangere bis sechs Wochen vor der Geburt entscheiden.

Ein Tipp: Beantragt ein Elternteil Erziehungsgeld, das nicht in der Ausbildung, kann er oder sie bis zu 30 Stunden pro Woche „nebenbei“ arbeiten – wenn es denn sein muss.

Geldquellen für junge oder (werdende) Eltern

• Schwangerschaftsberatungsstelle helfen in vielen Fällen. In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft stellen sie (außer bei Stellen der katholischen Kirche) gegebenenfalls auch Bescheinigungen aus, die für eine legale Abtreibung benötigt werden. Außerdem vermitteln sie Zuschüsse der staatlichen Stiftung „Mutter und Kind“, wenn es gilt, Abtreibungen abzuwenden. Ob und wie viel gezahlt wird, das hängt vom Verlauf der Beratung ab. Ein Anspruch auf das Stiftungsgeld existiert nicht.

• Kindergeld: 154 Euro monatlich je Kind erhalten Eltern bei der Familienkasse der Arbeitsagentur. Kindergeld gibt es rückwirkend bis zu sechs Monate nach der Geburt.

• Große Betriebe haben gelegentlich einen Sozialfonds zur Unterstützung von bedürftigen Mitarbeitern eingerichtet. Näheres wissen meist der Betriebsrat oder die JAV.

• Manche Großbetriebe vergeben auch preiswerte Werkswohnungen. Junge Paare oder junge Mütter genießen oft Vorrang bei der Vergabe solcher Wohnungen.
 

 


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Aktualisiert  am Samstag, 29. August 2009 19:24