Tarifabschluss Chemische Industrie

4,5 Prozent und Entlastung für Ältere

19 Monate läuft der neue Entgelttarifvertrag, der dafür sorgt, dass die Beschäftigten am stabilen Aufschwung der Branche teilhaben.

Gleichzeitig ist es geglückt, den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand besser zu gestalten. Die bisherigen Altersfreizeiten bleiben, es gibt zusätzliche zeitliche Entlastungen für Ältere. Das schafft neue Möglichkeiten, zum Beispiel mit der Vier-Tage-Woche.

Das kann man sich leisten, weil trotz Arbeitszeitverkürzung das Einkommen gleich bleibt und auch die spätere Rente nicht niedriger ausfällt. Finanziert wird das aus einem Topf, in den die Arbeitgeber 200 Euro pro Jahr und Beschäftigten einzahlen. Das ergänzt den bisherigen Demografie-Fonds, in den schon seit 2009 Mittel fließen – erst 300, mittlerweile 312 Euro je Jahr und Person.

Für die Jungen lohnt sich der Abschluss ebenfalls: Das hohe Ausbildungsniveau bleibt, und es gibt mehr Fortschritte bei der Übernahme von Ausgelernten.

IG-BCE-Vorsitzender Michael Vassiliadis: „Das ist ein gutes Ergebnis für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der chemischen Industrie. Wir haben für eine kräftige Entgelterhöhung und für eine zeitliche Entlastung insbesondere der älteren Beschäftigten gesorgt. Dieser Erfolg ist auch aufgrund der vielen Aktionen in den letzten Wochen zu Stande gekommen.“

IG-BCE-Tarifchef Peter Hausmann: „4,5 Prozent – das kann sich sehen lassen. Nach außerordentlich schwierigen Verhandlungen ist es erneut gelungen, für die Beschäftigten einen fairen Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung in der chemischen Industrie zu erreichen. Dieser Abschluss liegt oberhalb der Größenordnungen, die wir sonst in der Tariflandschaft haben. Heute setzen wir zudem einen neuen tarifpolitischen Meilenstein auf dem Weg zu einer altersgerechten Arbeitswelt. Der neue Demo-Vertrag wirkt über den Tag hinaus.


 

Das Ergebnis im Einzelnen:

1. Entgelte und Ausbildungsvergütungen

Die Entgelte und Ausbildungsvergütungen steigen um 4,5 Prozent, die Laufzeit beträgt insgesamt 19 Monate. Die Ausbildungsvergütungen werden einheitlich um 50 Euro angehoben.

In Betrieben, die sich in einer sehr guten wirtschaftlichen Lage befinden, werden die Entgelterhöhungen um einen Monat vorgezogen. In Betrieben, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden ist es möglich, die Anhebung der Entgelte um zwei Monate zu verschieben. Eine Verschiebung ist nur mit Zustimmung der Betriebsräte möglich.

Die Laufzeiten der Chemie-Verträge beginnen regional unterschiedlich, nach einem Leermonat steigen die Entgelte in den Tarifbezirken Nordrhein, Rheinland-Pfalz und Hessen zum 1. Juli, in Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen/Bremen, Schleswig-Holstein/Hamburg und Berlin zum 1. August und im Saarland und in Nordost zum 1. September.

2. Flexible Übergänge in den Ruhestand / Vier-Tage-Woche für Ältere

Im Jahr 2008 wurde der Tarifvertrag „Lebensarbeitzeit und Demografie“ abgeschlossen. In den Betrieben wurde das Abkommen vor allem genutzt, um eine solide Altersvorsorge zu schaffen.

Es ist gelungen, diesen Vertrag weiter zu entwickeln. Jetzt steht die Reduzierung der Arbeitszeit im Mittelpunkt. Leitidee ist, gleitende Übergänge in den Ruhestand zu ermöglichen. Dafür wird der bestehende Demografie-Fonds mit frischem Geld gespeist. Die Arbeitgeber zahlen von 2013 bis 2015 jährlich noch einmal 200 Euro pro Beschäftigten – insgesamt also 600 Euro - ein. Die Mittel können für drei Modelle verwendet werden:

1. Für Schichtarbeiter ab dem 60. Lebensjahr wird die 4-Tage-Woche eingeführt, für Beschäftigte in Normalschicht ab dem 62. Lebensjahr. Der Eintritt in die 4-Tage-Woche kann betrieblich variabel festgelegt werden. Entscheidend dabei ist die Zahl der Anspruchsberechtigten. Die Mittel aus dem Fonds stellen sicher, dass die Einkommen stabil bleiben. Klar ist zudem, dass die Beschäftigten keine Abschläge bei der Rente hinnehmen müssen.

2. Die Fondsmittel werden in ein Langzeitkonto eingebracht. Später kann das Konto genutzt werden, um beispielsweise vorzeitig in Rente zu gehen.

3. Der Fonds wird zur besseren Nutzung der Altersteilzeit eingesetzt. Bisher können nur rund fünf Prozent einer Belegschaft in Altersteilzeit gehen, der Kreis der Anspruchberechtigten wird nun größer.

Über die Nutzung eines oder mehrerer Modelle schließen Betriebsrat und Geschäftsführung eine Betriebsvereinbarung ab. In Kleinbetrieben können die Fondsmittel in die zusätzliche Altersvorsorge gehen.

Für Beschäftigte, die sich nicht an einem betrieblich gefundenen Modell beteiligen wollen, gelten weiter die bisherigen Regelungen zur Altersfreizeit. Danach haben über 55-Jährige Schichtarbeiter eine um 3,5 Stunden verkürzte Arbeitszeit, Beschäftigte in Normalschicht arbeiten ab dem 57. Lebensjahr 2,5 Stunden weniger als die normale wöchentliche Arbeitzeit von 37,5 Stunden.

3. Attraktive Perspektiven für Berufseinsteiger

Die Chancen junger Menschen in der chemischen Industrie sollen verbessert und zugleich dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel entgegen gewirkt werden. Dazu haben IG BCE und BAVC ein Maßnahmebündel verabredet. Dazu gehören Programme zur Förderung der Ausbildungsreife, die Einführung eines „Berufskompass Chemie“ und verbesserte Übernahmemöglichkeiten. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass das hohe Ausbildungsplatzniveau gehalten werden soll.

4. Arbeitszeitkorridor

Der bestehende Tarifvertrag über einen Arbeitzeitkorridor wird um eine Demografie-Variante erweitert. Künftig kann der Korridor auch genutzt werden, um vorübergehende personelle Engpässe zu überwinden oder um eine zeitliche Entlastung in bestimmten Lebensabschnitten zu ermöglichen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Angehörige gepflegt werden müssen oder wenn Eltern mehr Zeit für die Familie benötigen.

 Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit beträgt weiter 37,5 Stunden.

Über die Nutzung des Korridors muss eine befristete Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Eine solche Vereinbarung kann es den Beschäftigten auch ermöglichen, sich individuell für eine Arbeitszeit zu entscheiden. Wird dabei die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschritten, erfolgt ein zeitlicher Ausgleich. Diese Regelungen gelten befristet bis 2015.

Bereits 1992 wurde ein Tarifvertrag über einen Arbeitszeitkorridor abgeschlossen und 1994 fortgeschrieben. Seither gilt, dass von der regelmäßigen wöchentliche Arbeitszeit in Ausnahmefällen um 2,5 Stunden nach unten oder oben für einen befristeten Zeitraum abgewichen werden kann. Bisher wurde diese Regelung vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder als ein Element von Standortsicherungsvereinbarungen genutzt.

Tarifabschluss Westfalen 2012

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          Aktualisiert  am Donnerstag, 31 Mai 2012