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Alles zur Chemie-Tarifrunde 2022
Nettoentlastung von bis zu 15,6 Prozent:
Nach schwierigen Verhandlungen haben sich IG BCE und
Chemie-Arbeitgeber auf ein nachhaltig wirksames Entlastungspaket
für die gut 580.000 Beschäftigten der Branche geeinigt, das
sowohl akute Energiepreissprünge abfedert als auch
tabellenwirksam die Entgelte steigert.
Es sieht als tarifliches Inflationsgeld
Sonderzahlungen in zwei Tranchen von jeweils 1500 Euro pro Kopf
vor, die spätestens im Januar 2023 und im Januar 2024 fällig
werden. Ebenfalls jeweils zum Januar 2023 und 2024 greifen zudem
tabellenwirksame Entgelterhöhungen von je 3,25 Prozent, in Summe
also 6,5 Prozent. Letztere gelten auch für die Auszubildenden,
die zusätzlich je 500 Euro Sonderzahlung in zwei Tranchen
erhalten. Die Tariferhöhungen können aus wirtschaftlichen
Gründen mittels Betriebsvereinbarung um bis zu drei Monate
verschoben werden, für die Sonderzahlung gilt dies nicht.
Mit dem tariflichen Inflationsgeld
wird das Angebot der Bundesregierung, zur Entlastung der
Menschen Zahlungen der Arbeitgeber von bis zu 3000 Euro steuer-
und abgabenfrei zu stellen, voll ausgenutzt. Sonderzahlungen und
tabellenwirksame Entgelterhöhungen erzeugen in Summe für
Chemie-Beschäftigte eine Nettoentlastung von durchschnittlich
12,94 Prozent, in der Einstiegs-Entgeltgruppe liegt sie bei
15,64 Prozent.
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Es ist geschafft. IG BCE und Arbeitgeber haben sich auf einen
Abschluss in der Chemieindustrie geeinigt. Alle Fragen und Antworten
zum Chemie-Abschluss findest du hier: |
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Was ist das tarifliche Inflationsgeld?
Die Bundesregierung hat die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber
bis 3.000 Euro steuer- und abgabefrei an ihre Beschäftigten zahlen
können. Das tarifliche Inflationsgeld ist die tarifvertragliche
Antwort auf dieses Angebot der Bundesregierung, um die Beschäftigten
zu entlasten. Mit dem Tarifabschluss schöpfen die
Tarifvertragsparteien diese Möglichkeit voll aus. |
Wie hoch fällt das Inflationsgeld aus?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
erhalten 3.000 Euro pro Kopf, ausgezahlt in zwei Teilzahlungen zu je
1.500 Euro. Teilzeitbeschäftigte – auch geringfügig Beschäftigte –
erhalten das Geld anteilig, mindestens aber 500 Euro je Teilzahlung.
Auszubildende bekommen jeweils 500 Euro ausgezahlt. |
Wieso bekommen Auszubildende nicht die
volle Höhe? Die
Höhe der Auszahlung bei Auszubildenden entspricht in etwa dem
Verhältnis der Ausbildungsvergütung zu der durchschnittlichen
Vergütungshöhe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei
vergangenen vergleichbaren Regelungen wurde dieses Verhältnis in
etwa in der Auszahlungshöhe für Auszubildende abgebildet. |
Was ist mit Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmern?
Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmer haben ein Arbeitsverhältnis mit ihrem Verleiher und
für sie gelten die jeweiligen tariflichen Bedingungen für die
Leiharbeitsbranche. |
Was ist mit dual Studierenden und
Werkstudierenden?
Dual Studierende mit einem Ausbildungsverhältnis beim Unternehmen
haben Anspruch auf das tarifliche Inflationsgeld in gleicher Höhe
wie Auszubildende. Werkstudierende haben – wenn sie ein
Teilzeitarbeitsverhältnis mit dem Unternehmen haben – einen
anteiligen Anspruch wie andere Teilzeitbeschäftigte. |
Wann wird das tarifliche Inflationsgeld
ausgezahlt? Das
tarifliche Inflationsgeld wird in zwei Teilzahlungen ausgezahlt. Die
erste Zahlung ist spätestens am 31. Januar 2023 fällig, die zweite
spätestens am 31. Januar 2024. Unternehmen können das Geld
freiwillig auch schon früher und auch als Gesamtbetrag auszahlen. |
An welche Voraussetzungen ist die
Auszahlung des tariflichen Inflationsgeldes gebunden?
Der Anspruch für den jeweiligen Betrag
setzt voraus, dass im Kalendermonat vor der Auszahlung aus einem
ungekündigten Arbeitsverhältnis für jeweils zwölf Tage Anspruch auf
Entgelt- oder Entgeltfortzahlung besteht. Die Auszahlung des
tariflichen Inflationsgeldes ist damit an keinen Stichtag gebunden.
Relevant ist der Monat vor der Auszahlung.
Anspruchsberechtigt sind dementsprechend auch alle Beschäftigten,
die sich in dem Monat vor der Auszahlung im Kinderkrankengeldbezug,
im Kranken-, Verletzten- und Übergangsgeldbezug durch
Arbeitsunfälle, in Kurzarbeit und / oder in Elterngeldbezug waren.
Auch Beschäftigte, die Anspruch auf Entschädigung nach dem
Infektionsschutzgesetz haben, erhalten die Zahlung. Beschäftigte,
die sich in einer Unterbrechnungsfreistellung des Langzeitskontos
befinden, sind ebenfalls anspruchsberechtigt. |
Was passiert, wenn ich im Dezember
Elterngeld beziehe?
Auch Beschäftigte, die im Monat vor
der Auszahlung Elterngeld beziehen, haben Anspruch auf das volle
tarifliche Inflationsgeld. Elterngeld steht Entgelt gleich. |
Was passiert, wenn ich im Dezember im
Altersteilzeit bin?
Was passiert, wenn ich in der passiven
Phase der Altersteilzeit bin? Während der gesamten Altersteilzeit
beträgt die Arbeitszeit 50 Prozent der regelmäßigen tariflichen
Wochenarbeitszeit. Es besteht daher während der gesamt
Altersteilzeit (aktive und passive Phase) Anspruch auf 50 Prozent
des tariflichen Inflationsgeldes. |
Ich arbeite nur 90 Prozent. Stehen mir
jetzt 90 Prozent des tariflichen Inflationsgeldes zu?
Ja, der Anspruch beträgt dann 90
Prozent. Für Teilzeitarbeitnehmerinnen und Teilzeitarbeitnehmer
erfolgt entsprechend der Regelungen des Teilzeit- und
Befristungsgesetzes eine Umrechnung im Dreisatz. |
Was ist, wenn ich gekündigt habe oder mir
gekündigt wurde?
Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung erhalten die
Beschäftigten das tarifliche Inflationsgeld, sofern sie in dem Monat
vor dem Auszahlungsmonat mindestens zwölf Tage Anspruch auf Entgelt
bzw. Entgeltfortzahlung hatten. Bei einer Eigenkündigung oder einer
verhaltensbedingten Kündigung entsteht dagegen kein Anspruch. |
Wie viel Geld bekomme ich, wenn sich mein
Status ändert, ich zum Beispiel im Januar meine Ausbildung beende?
Der Status im Monat vor der Auszahlung
ist entscheidend für die Auszahlung. Wer die Ausbildung also im
Januar 2023 beendet, im Dezember 2022 aber noch in der Ausbildung
war, erhält im Januar 2023 500 Euro. Für die zweite Teilzahlung gilt
dann aber der volle Anspruch als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. |
Können die Arbeitgeber die Auszahlung des
tariflichen Inflationsgeldes reduzieren oder auslassen?
Das ist nicht möglich. Die Unternehmen
müssen die beiden Tranchen der Sonderzahlung bis spätestens Ende
Januar 2023 beziehungsweise Januar 2024 auszahlen. Es gibt keine
Ausnahmeregelungen. |
Was passiert mit dem tariflichen
Inflationsgeld in Betrieben mit einem unternehmensbezogenen
Verbandstarifvertrag?
Sofern der unternehmensbezogene Verbandstarifvertrag die Weitergabe
solcher Einmalzahlungen nicht vorsieht, soll mit Unterstützung der
regionalen Tarifvertragsparteien geprüft werden, in welcher Höhe das
tarifliche Inflationsgeld doch gezahlt werden kann. |
Wann werden die Tariferhöhungen
ausgezahlt?
Die tariflichen Entgelte und Ausbildungsvergütungen werden in zwei
Stufen erhöht. Sie steigen zum 1. Januar 2023 um 3,25 Prozent. Zum
1. Januar 2024 steigen sie um weitere 3,25 Prozent. |
Was ist, wenn es den Betrieben schlecht
geht?Gibt es
Ausnahmen? Eine Absenkungsmöglichkeit beim tariflichen
Inflationsgeld gibt es nicht. Bei der Entgelterhöhung gibt es drei
Differenzierungsregelungen. Dauerhaft aussetzen oder verringern
können die Arbeitgeber die Erhöhung aber nicht.
Variante 1: Die Betriebsparteien können die Erhöhung der
Tarifentgelte bzw. der Ausbildungsvergütungen mittels einer
freiwilligen Betriebsvereinbarung aus wirtschaftlichen Gründen um
bis zu drei Monate nach hinten verschieben.
Variante 2: Bei Vorliegen von besonderen wirtschaftlichen
Schwierigkeiten des Unternehmens, kann die Erhöhung der
Tarifentgelte beziehungsweise der Ausbildungsvergütungen um zwei
Monate nach hinten verschoben werden, wenn der Arbeitgeber dies dem
Betriebsrat sowie den Tarifvertragsparteien über den regionalen
Chemie-Arbeitgeberverband vor Inkrafttreten der Erhöhung mitteilt.
Eine Verschiebung nach Variante 1 ist dann noch im Umfang von einem
weiteren Monat dann insgesamt drei Monate möglich. Besondere
wirtschaftliche Schwierigkeiten liegen vor, wenn das Unternehmen im
letzten Geschäftsjahr ein negatives Ergebnis (Verlust) erzielt hat.
Variante 3: Bei Vorliegen einer Umsatzrendite von bis zu
drei Prozent im letzten Geschäftsjahr des Unternehmens, kann die
Erhöhung der Tarifentgelte bzw. der Ausbildungsvergütungen um einen
Monate nach hinten verschoben werden, wenn der Arbeitgeber dies dem
Betriebsrat sowie den Tarifvertragsparteien über den regionalen
Chemie-Arbeitgeberverband vor Inkrafttreten der Erhöhung mitteilt:
Eine Verschiebung nach Variante 1 ist dann noch im Umfang von bis zu
zwei weiteren Monaten auf dann insgesamt drei Monate möglich. Unter
Umsatzrendite verstehen die Tarifvertragsparteien den
Jahresüberschuss nach Steuern geteilt durch den Umsatz multipliziert
mit 100.
Länger als drei Monate können die Erhöhungen in keinem Fall
verschoben werden.
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Kann der Arbeitgeber im Alleingang die
Erhöhung der Tarifentgelte verschieben?
Ja, das ist in nach den
Differenzierungsvarianten 2 und 3 bei Vorliegen der entsprechenden
Wirtschaftskennzahlen möglich. |
Und in Euro – wie viel mehr Geld im
Portemonnaie bringt der Abschluss den Beschäftigten?
Durchschnittlich haben
Arbeitnehmer*innen durch die beiden Tabellenerhöhungen von insgesamt
6,5 Prozent satte 274 Euro brutto mehr im Monat. |
Wie lange ist die Laufzeit?
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von
20 Monaten. Er gilt also bis zum 30. Juni 2024. |
Was bedeutet die Stärkung der
beiderseitigen Tarifbindung konkret?
Ab 2023 werden die
Chemie-Sozialpartner in einem strukturierten Prozess im Rahmen der
Laufzeit des Tarifvertrages Ideen für Regelungen zur Stärkung der
Tarifbindung auf beiden Seiten entwickeln. Die IGBCE wird in diesem
Prozess den Fokus darauflegen, Vorteile für IG BCE - Mitglieder
durchzusetzen. |
Haben auch befristet Beschäftigte
Arbeitnehmer*innen Anspruch auf das tarifliche Inflationsgeld?
Voraussetzung für jeweilige Zahlung
des tariflichen Inflationsgeldes ist der Anspruch auf Entgelt oder
Entgeltfortzahlung an 12 Arbeitstagen im Vormonat der Auszahlung.
Das gilt auch für befristete Arbeitsverhältnisse. Wird
beispielsweise die erste Teilzahlung von 1.500 Euro im Januar 2023
ausgezahlt, haben auch Arbeitnehmer in einem befristeten
Arbeitsverhältnis Anspruch auf die volle Leistung, wenn sie im
Dezember 2022 an 12 Tagen Anspruch auf Entgelt oder
Entgeltfortzahlung haben.
Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis bspw. am 31.12. endet
oder erst am 1.12. begonnen hat. |
Was bedeutet der Abschluss für
außertariflich Beschäftigte?
Automatisch gilt der Abschluss für
außertariflich Beschäftigte nicht. Es kommt darauf an, ob auf
betrieblicher Ebene die Einigung für die außertariflich
Beschäftigten übernommen wird. |
Was ist der UCI?
Der UCI ist der der
Unterstützungsverein der chemischen Industrie der
Chemie-Sozialpartner. Die Hauptaufgabe des Vereins ist es, die
Sozialpartner-Initiative „Start in den Beruf“ zu betreuen und
finanziell zu fördern. |
Was ist „Start in den Beruf“?
"Start in den Beruf“ ist eine
Initiative der Chemie-Sozialpartner. Sie soll die Ausbildungschancen
von jungen Menschen fördern, die bisher noch keinen Ausbildungsplatz
gefunden haben oder denen die Voraussetzung für die erfolgreiche
Aufnahme einer Berufsausbildung noch fehlt. Der UCI fördert ein
drei- bis zwölfmonatiges Programm bestehend aus betrieblicher
Praxis, theoretischer Unterweisung und sozialpädagogischer
Betreuung. |
Was ist „StartPlus“?
„StartPlus“ basiert auf der Initiative
„Start in den Beruf“, wurde aber speziell an die Rahmenbedingungen
in kleinen und mittelständischen Unternehmen mit der Regel bis zu
750 Beschäftigten angepasst, unter anderem durch einen höheren
monatlichen Förderbetrag für Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die
zusätzliche Kostenübernahme für eine begleitende sozialpädagogische
Betreuung durch einen Bildungsdienstleister. |
Gelten das Zukunftskonto und die
Pflegezusatzversicherung CareFlex Chemie noch?
Alle Errungenschaften aus dem
vergangenen Tarifabschluss aus dem Jahr 2019 gelten natürlich
weiterhin. Das sind dauerhaft vereinbarte Elemente. Mehr
Informationen zu den Elementen des Tarifabschluss 2019 findest du
hier. |
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Freitag, 22 September 2023 |
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