Wechsel des Ausbildungsbetriebes
 
Wer einen anderen Ausbildungsbetrieb gefunden hat und aus guten Gründen den Betrieb wechseln will, muss Einiges beachten. Denn beim bisherigen Betrieb kündigen darf nur jemand, der den Ausbildungsberuf wechseln oder die Ausbildung abbrechen will – und das trifft auf Azubis, die nur den Betrieb wechseln wollen, nicht zu. Sie brauchen einen wichtigen Grund zur Kündigung. Es ist ein wichtiger Grund, wenn die Ausbildung gar nicht korrekt durchgeführt wird.

Aber das muss irgendwie beweisbar und dokumentierbar sein. Also knapp zwei Wochen vor der Kündigung beginnen, dies im Berichtsheft zu dokumentieren. Spätestens nach 14 Tagen dann die außerordendliche fristlose Kündigung schreiben.

Denn nach dem Berufsbildungsgesetz darf mit einer außerordentlichen Kündigung nicht länger als zwei Wochen nach dem Entstehen des Kündigungsgrundes gewartet werden.

Möglich ist natürlich auch, einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Ausbildungsbetrieb abzuschließen. Auf jeden Fall aber sollte der Wechsel juristisch sauber gemacht werden – es hat schon Ausbildungsbetriebe gegeben, die ihren Ex-Azubi beim neuen Ausbilder angeschwärzt haben, weil der / die Auszubildende unter einem Vorwand gekündigt hatte.
 

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Aktualisiert  am Sonntag, 30. August 2009 16:15