Wechsel des Ausbildungsbetriebes |
Wer einen anderen
Ausbildungsbetrieb gefunden hat und aus guten Gründen den Betrieb
wechseln will, muss Einiges beachten. Denn beim bisherigen Betrieb
kündigen darf nur jemand, der den Ausbildungsberuf wechseln oder die
Ausbildung abbrechen will – und das trifft auf Azubis, die nur den
Betrieb wechseln wollen, nicht zu. Sie brauchen einen wichtigen Grund
zur Kündigung. Es ist ein wichtiger Grund, wenn die Ausbildung gar
nicht korrekt durchgeführt wird. Aber das muss irgendwie beweisbar und dokumentierbar sein. Also knapp zwei Wochen vor der Kündigung beginnen, dies im Berichtsheft zu dokumentieren. Spätestens nach 14 Tagen dann die außerordendliche fristlose Kündigung schreiben. Denn nach dem Berufsbildungsgesetz darf mit einer außerordentlichen Kündigung nicht länger als zwei Wochen nach dem Entstehen des Kündigungsgrundes gewartet werden. Möglich ist natürlich auch, einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Ausbildungsbetrieb abzuschließen. Auf jeden Fall aber sollte der Wechsel juristisch sauber gemacht werden – es hat schon Ausbildungsbetriebe gegeben, die ihren Ex-Azubi beim neuen Ausbilder angeschwärzt haben, weil der / die Auszubildende unter einem Vorwand gekündigt hatte. |
Berufsausbildungsbeihilfe und andere
Geldquellen
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